WordPress DSGVO
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WordPress DSGVO | Rechtskonforme Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Was ist die DSGVO
WordPress DSGVO: Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung vom 25. Mai 2018 muß jede Website ab dem 25. Mai 2018 die Voraussetzungen dieser Bestimmungen erfüllen. Mit der EU-DSGVO sollen insbesondere die Rechte der EU-Bürger in Hinblick auf ihre Daten gestärkt werden. Dabei geht es um die so genannten Betroffenenrechte. Betroffene müssen über Datenschutzverstöße informiert werden, und auch dies muss verständlich erfolgen und zeitnah.
Wer ist betroffen
Die DSGVO muss beachtet und eingehalten werden, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zu den personenbezogenen Daten zählen beispielsweise die E-Mail-Adresse, die IP-Adresse, der Name uvm. Für Unternehmen sind mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung neue Pflichten gegenüber den Behörden einzuhalten. Unternehmen müssen technisch und organisatorisch dafür sorgen, dass die betroffenen Daten entsprechend geschützt werden.
Sanktionen
Für die Durchsetzung des Datenschutzrechts sind weitaus höhere Bußgelder als bisher möglich. Die Höhe der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten ist in bestimmten Fällen nach Artikel 83 Absatz (5) auf bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes festgelegt (im Vergleich dazu sah das deutsche BDSG bisher ein maximales Bußgeld von 300.000 Euro vor). Die Mitgliedsstaaten können darüber hinaus weitere Sanktionsmöglichkeiten vorsehen.
Agentur Leistungen zur DSGVO
Datenschutzgrundverordnung | Was wir auf Ihrer Website überprüfen
DSGVO Website – Komplettservice
Unsere Anpassungen zur DSGVO
DSGVO | FAQ
Die Arbeiten zur Umstellung Ihrer Website auf die neue DSGVO liegt bei etwa 1 Woche. Die genaue Dauer geben wir Ihnen bekannt, sobald der Auftrag erteilt ist.
Jede Website muss vorher geprüft und der Aufwand abgeschätzt werden. Bei kleineren Webseiten liegen der Aufwand meist zwischen € 250,00 – € 500,00. Wir prüfen das jedoch vorher und sagen dem Kunden dann den Fix-Preis.
Jedes Unternehmen, das Personennamen und E-Mail Adressen abspeichert, ist von der DSGVO betroffen. Das ist auch der Fall, wenn man im B2B-Bereich tätig ist. Somit ist eigentlich jede Firma und jedes Unternehmen betroffen.
Nein. Wie oben erwähnt, sind mehrere Schritte notwendig, um eine rechtskonforme, der DSGVO entsprechende Website zu haben.